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   BGH, 05.03.1986 - IVb ZR 12/85   

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https://dejure.org/1986,1049
BGH, 05.03.1986 - IVb ZR 12/85 (https://dejure.org/1986,1049)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1986 - IVb ZR 12/85 (https://dejure.org/1986,1049)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1986 - IVb ZR 12/85 (https://dejure.org/1986,1049)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung nachehelichen Unterhalts - Anspruch auf Herabsetzung des Unterhalts nach einem erblich bedingten Vermögenszuwachs der Unterhaltsberechtigten - Voraussetzungen einer Unterhalts-Abänderungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1577, § 1579
    Unterhaltsmindernde Berücksichtigung der Verwendung geerbten Kapitalvermögens zur Abdeckung von Schulden aus dem Erwerb eines Eigenheims

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 746
  • MDR 1986, 656
  • FamRZ 1986, 560
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 16/85

    Minderung der Bedürftigkeit durch Erträge aus einer Vermögensumschichtung

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - IVb ZR 12/85
    Wie der Senat inzwischen entschieden hat (Urteil vom 19. Februar 1986 - IVb ZR 16/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen), bestimmt sich die Obliegenheit des Unterhaltsberechtigten zu einer Vermögensumschichtung zum Zwecke der Erzielung höherer Erträge nach Zumutbarkeitsgrundsätzen, wobei unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls die Belange beider Ehegatten gegeneinander abzuwägen sind und dem Vermögensinhaber ein gewisser Entscheidungsspielraum belassen werden muß.

    Diese sind als tatsächlich gezogene Nutzungen ihres Vermögens gemäß § 1577 Abs. 1 BGB in voller Höhe auf ihren Bedarf von monatlich 6.700 DM anzurechnen, ohne daß es auf die Festlegung ihres Wohnbedarfs im Vorprozeß ankommt; der (nach Maßgabe der gestiegenen Lebenshaltungskosten fortgeschriebene) Wohnbedarf stellt insoweit lediglich eine Mindestgrenze dar (vgl. dazu Senatsurteil vom 19. Februar 1986 aaO).

  • BGH, 18.05.1983 - IVb ZR 375/81

    Neubemessung des Scheidungsunterhalts im Abänderungsverfahren - Ausscheiden

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - IVb ZR 12/85
    Die sich im vorliegenden Verfahren stellende Frage, ob ihr wegen der Verwendung des Mobiliarnachlasses für die Entschuldung ihres Eigenheims fiktive Einkünfte zuzurechnen sind, ist neu und durch das damalige Urteil nicht präjudiziert (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 18. Mai 1983 - IVb ZR 375/81 - FamRZ 1983, 803, 804).

    Entsprechendes hat der Senat bereits für die vergleichbaren Vorschriften des § 65 Abs. 1 EheG (Urteil vom 18. Mai 1983 aaO) und des § 1611 Abs. 1 BGB (BGHZ 93, 123, 133) entschieden, die sittliches Verschulden voraussetzen (vgl. dazu auch Hoppenz NJW 1984, 2327).

  • BGH, 06.12.1984 - IVb ZR 53/83

    Verwirkung rückständigen Unterhalts

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - IVb ZR 12/85
    Entsprechendes hat der Senat bereits für die vergleichbaren Vorschriften des § 65 Abs. 1 EheG (Urteil vom 18. Mai 1983 aaO) und des § 1611 Abs. 1 BGB (BGHZ 93, 123, 133) entschieden, die sittliches Verschulden voraussetzen (vgl. dazu auch Hoppenz NJW 1984, 2327).
  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 20/83

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt - Bestimmung des

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - IVb ZR 12/85
    Die Billigkeitsabwägung im Rahmen des § 1577 Abs. 3 BGB ist Sache des Tatrichters und kann revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden, ob das Gericht von unzutreffenden rechtlichen Vorstellungen ausgegangen ist oder wesentliche Gesichtspunkte übersehen hat (vgl. dazu Senatsurteil vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 20/83 - FamRZ 1985, 354, 357).
  • BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82

    Bindungswirkung eines Unterhaltstitels im Abänderungsverfahren

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - IVb ZR 12/85
    Mit der Abänderungsklage kann unter Wahrung der Grundlagen der abzuändernden Entscheidung (vgl. dazu etwa Senatsurteil vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374, 375 m.w.N.) eine Anpassung des Unterhalts an veränderte Verhältnisse begehrt werden.
  • BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 38/82

    Berücksichtigung der Sozialhilfe bei der Unterhaltsbemessung; Leichtfertiger

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - IVb ZR 12/85
    Dafür ist mindestens eine unterhaltsbezogene Leichtfertigkeit erforderlich, die vorliegt, wenn sich der Unterhaltsberechtigte unter grober Nichtachtung dessen, was jedem einleuchten muß, oder in Verantwortungs- und Rücksichtslosigkeit gegen den Unterhaltspflichtigen über die erkannte Möglichkeit nachteiliger Folgen für seine Bedürftigkeit hinweggesetzt hat (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 1983 - IVb ZR 38/82 - FamRZ 1984, 364, 367 m.w.N.).
  • BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 30/83

    Verknüpfung von Zustimmung zum begrenzten Realsplitting und Zusage der

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - IVb ZR 12/85
    Auch der Senat ist hiervon bereits ausgegangen (vgl. Urteil vom 26. September 1984 - IVb ZR 30/83 - FamRZ 1984, 1211, 1212).
  • BGH, 20.12.1960 - VI ZR 38/60

    Abänderungsklage (§ 323 ZPO)

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - IVb ZR 12/85
    Ein anderer verfahrensrechtlicher Weg, um seine im Verbundverfahren rechtskräftig festgestellte Unterhaltsverpflichtung von monatlich 5.500 DM wegen des späteren Vermögenserwerbs der Beklagten zu beseitigen oder herabzusetzen, stand ihm auch nicht offen (vgl. BGHZ 34, 110, 115 f).
  • OLG Hamburg, 19.01.1983 - 2 WF 12/83

    Abänderungsklage; Stufenklage; Antrag auf Auskunftserteilung; Abgabe der

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - IVb ZR 12/85
    Daß eine Abänderungsklage in der Form der Stufenklage (§ 254 ZPO) erhoben werden kann, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. OLG Hamburg FamRZ 1983, 626 und OLG Köln FamRZ 1983, 1047 gegen OLG Hamburg FamRZ 1982, 1935).
  • OLG Köln, 23.03.1983 - 21 WF 198/82

    Stufenklage; Abänderungsklage; Abänderungsklage in Form einer Stufenklage

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - IVb ZR 12/85
    Daß eine Abänderungsklage in der Form der Stufenklage (§ 254 ZPO) erhoben werden kann, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. OLG Hamburg FamRZ 1983, 626 und OLG Köln FamRZ 1983, 1047 gegen OLG Hamburg FamRZ 1982, 1935).
  • BGH, 07.11.2012 - XII ZB 229/11

    Nachehelicher Unterhalt: Nachträgliche Erhöhung des nach dem Auskunftsbegehren

    Andererseits schützt die Bestimmung ihn insoweit, als sein Verhalten keine Auswirkung auf den Unterhaltsanspruch haben soll, wenn ihm Mutwilligkeit nicht vorgeworfen werden kann (Senatsbeschluss vom 5. März 1986 - IVb ZR 12/85 - FamRZ 1986, 560, 562; s. auch Senatsurteil vom 4. November 1987 - IVb ZR 75/86 - NJW 1988, 2371, 2372 zu § 1611 BGB).
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Die Berücksichtigung fiktiver Zinseinkünfte aus den im Zugewinnausgleich erhaltenen 18.000 DM hat das Oberlandesgericht mit dem zutreffenden Hinweis darauf verneint, daß das Verhalten der Klägerin keinen Anhaltspunkt für den Vorwurf eines leichtfertigen, unterhaltsbezogenen Verhaltens im Sinne von § 1579 Nr. 3 BGB ergeben habe (vgl. Senatsurteil vom 5. März 1986 - IVb ZR 12/85 - FamRZ 1986, 560).
  • BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 81/86

    Berücksichtigung nach Scheidung eintretender Einkommensminderungen; Bemessung des

    Daraus ergibt sich grundsätzlich seine Obliegenheit, vorhandenes Vermögen so ertragreich wie möglich anzulegen, weil auch solche Einkünfte die Bedürftigkeit mindern, die zwar tatsächlich nicht gezogen werden, aber in zumutbarer Weise gezogen werden könnten (Senatsurteile vom 19. Februar 1986 - IVb ZR 16/85 - FamRZ 1986, 439, 440 m.w.Nachw.; vom 5. März 1986 - IVb ZR 12/85 - FamRZ 1986, 560, 561).

    Ob es der Klägerin unterhaltsrechtlich entgegengehalten werden kann, wenn sie bereits in der Vergangenheit eine zumutbare Nutzung ihres Vermögens unterlassen hat, richtet sich gemäß § 1579 Nr. 3 BGB (§ 1579 Abs. 1 Nr. 3 a.F.) danach, ob ihr insoweit ein mutwilliges Verhalten im Sinne einer unterhaltsbezogenen Leichtfertigkeit vorzuwerfen ist (vgl. Senatsurteil vom 5. März 1986 - IVb ZR 12/85 - FamRZ 1986, 560, 562 m.w.Nachw.).

  • BGH, 18.12.1991 - XII ZR 2/91

    Obliegenheiten des geschiedenen Ehegatten im Hinblick auf nachehelichen Unterhalt

    Sofern die Urteile des Senats vom 19. Februar 1986 (IVb ZR 16/85 - FamRZ 1986, 439, 441) und vom 5, März 1986 (IVb ZR 12/85 - FamRZ 1986, 560, 562) anders zu verstehen seien, könne ihnen nicht gefolgt werden.
  • BGH, 25.03.1987 - IVb ZR 32/86

    Voraussetzungen des Vorsorgeunterhalts; Mutwillige Herbeiführung der

    Weiterhin kann hier die Vorschrift des § 1579 Nr. 3 BGB nicht außer Betracht bleiben, die - wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat - in ihrem Regelungsbereich den Rückgriff auf allgemeine Grundsätze ausschließt (vgl. Senatsurteil vom 5. März 1986 - IVb ZR 12/85 - FamRZ 1986, 560, 562 und die dortigen Nachweise).
  • BGH, 11.04.1990 - XII ZR 42/89

    Abänderung einer vollstreckbaren Urkunde

    Die Ausgabe von ca. 165.000 DM kann nur dann zu Lasten der Beklagten gehen, wenn die Voraussetzungen des § 1579 Nr. 3 BGB gegeben sind (Senatsurteil vom 5. März 1986 - IVb ZR 12/85 - FamRZ 1986, 560, 562).
  • OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 9 UF 77/06

    Nachehelichenunterhalt: Zumutbarkeit der Verwertung von Vermögen zur Deckung des

    Nach § 1577 Abs. 3 BGB braucht der Berechtigte den Stamm seines Vermögens nicht zu verwerten, soweit die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre (vgl. hierzu: BGH, FamRZ 1986, 560; FamRZ 1985, 360; FamRZ 1985, 357; FamRZ 2000, 153).
  • BGH, 21.04.1993 - XII ZR 248/91

    Pflichtteilsanspruch des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten -

    Eine Abänderungsklage kann in der Form der Stufenklage (§ 254 ZPO) erhoben werden, denn für den Kläger besteht keine andere prozessuale Möglichkeit, seine rechtskräftig festgestellte Unterhaltsverpflichtung wegen eines von der Beklagten seither möglicherweise erworbenen Vermögenswertes herabsetzen oder entfallen zu lassen (vgl. Senatsurteile vom 26. September 1984 - IVb ZR 30/83 - FamRZ 1984, 1211, 1212 und vom 5. März 1986 - IVb ZR 12/85 - FamRZ 1986, 560).
  • BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 75/86

    Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes mit eigenen Einkünften

    Der Vorwurf, die Beklagten hätten sich durch den von ihnen behaupteten Einsatz des Kapitals ohne hinreichenden Grund bedürftig gemacht, ist nach der vom Berufungsgericht nicht geprüften Vorschrift des § 1611 BGB zu beurteilen, die in ihrem Geltungsbereich den Rückgriff auf allgemeine Grundsätze ausschließt (vgl. Senatsurteile BGHZ 93, 123, 133 sowie vom 18. Mai 1983 - IVb ZR 375/81 - FamRZ 1983, 803, 804 und vom 5. März 1986 - IVb ZR 12/85 - FamRZ 1986, 560, 562).
  • OLG Bamberg, 05.03.1992 - 2 UF 93/91

    Fiktive Zinserträge bei Bemessung des nachehelichen Unterhalts

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  • BGH, 08.04.1987 - IVb ZR 39/86

    Versagung des Unterhaltsanspruchs wegen Nichtaufnahme einer zumutbaren

  • OLG Koblenz, 11.04.1989 - 11 UF 1013/88

    Anspruch eines geschiedenen Ehegatten auf Unterhalt wegen Krankheit; Zumutbarkeit

  • OLG Karlsruhe, 17.08.1995 - 2 UF 45/95

    Erwerbstätigenbonus, absoluter (echter) Mangelfall, Mindesteinsatzbetrag

  • OLG Karlsruhe, 18.03.1993 - 2 UF 291/91

    Unterhalt; Wohnwert; Miteigentum; Haus; Grundstück; Anrechnung

  • AG Neuss, 07.04.2022 - 45 F 192/19
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